Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bodensee Steinpflege Fischer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über handwerkliche Dienstleistungen, insbesondere Steinreinigung, Steinpflege, Versiegelungen sowie Fassaden- und Dachreinigungen.
Vertragspartner ist: Bodensee Steinpflege Fischer Fürstenbergstraße.93, 78467 Konstanz, Inhaber: Stefan Fischer
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu verlangen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Einsatzort zum vereinbarten Termin gewährleistet ist.
Wasser- und Stromanschluss: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Wasser und Strom für die Dauer der Arbeiten in erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über Besonderheiten des Materials (z. B. Vorbeschädigungen, extrem empfindliche Oberflächen) zu informieren.
§ 5 Ausführung und Termine
Reinigungsergebnisse sind abhängig von der Beschaffenheit, dem Alter und dem Grad der Verschmutzung des Materials. Ein „Neuzustand“ kann nicht in jedem Fall garantiert werden.
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Witterungsbedingt (z. B. bei starkem Regen, Frost oder Hitze) kann der Auftragnehmer Termine kurzfristig verschieben, um die Qualität der Arbeit (insb. bei Versiegelungen) zu sichern.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme der Leistung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten durch den Auftraggeber.
Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber die vertragsgemäße Ausführung an. Kleiner Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Für Schäden, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit des zu reinigenden Untergrunds (z. B. lose Fugen, poröse Steine, fehlende Abdichtungen) zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese Mängel nicht offensichtlich waren.
Eine Haftung für das Eindringen von Wasser in das Gebäude während der Reinigung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht für eine ausreichende Abdichtung von Fenstern und Türen gesorgt hat.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Schweiz – je nach Firmensitz].
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.